So wird gewählt
Die Vollversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium der IHK. Als „Parlament der Wirtschaft“ bestimmt sie u. a. die Richtlinien und Schwerpunkte der IHK-Arbeit, legt die Höhe der Beiträge fest und beschließt den Wirtschaftsplan der IHK. Zudem wählt sie die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Präsidiums.
Wählen dürfen alle rund 73.000 Mitgliedsunternehmen, soweit sie in der Wählerliste eingetragen sind. Jedes Unternehmen hat – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz – eine Stimme.
Natürliche Personen, die ein Gewerbe angemeldet haben, üben ihr Wahlrecht selbst aus. Bei juristischen Personen, bei Handelsgesellschaften und bei nichtrechtsfähigen Personenmehrheiten stimmt eine Person ab, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist – z. B. Gesellschafter einer oHG, Komplementäre einer KG, Vorstandsmitglieder einer AG oder die Geschäftsführung einer GmbH. Außerdem kann die Stimme auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen abgegeben werden. Für IHK-Zugehörige, die ihren Sitz nicht im IHK-Bezirk haben, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten abgegeben werden.
150 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in zehn Wahlgruppen – zum Teil in Wahlbezirken und zum Teil für den gesamten IHK-Bezirk – zur Wahl. Jedes Mitgliedsunternehmen hat auf seinem Stimmzettel die Wahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten aus seiner Wahlgruppe bzw. seinem Wahlbezirk.
Die IHK-Wahl findet vom bis statt. Sie können Ihre Stimme per Brief oder über eine Online-Wahlportal abgeben. Die Wahlunterlagen werden Anfang September an alle Betriebe verschickt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Dienstag, den bei der IHK eingehen. Online kann die Stimme ebenfalls bis abgegeben werden.
Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Trotzdem sollten alle IHK-Zugehörigen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, um der Stimme der Wirtschaft in Politik und Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen. Ihre Stimme zählt!
Am zählt der Wahlausschuss der IHK die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Es wird am im Internet unter www.ihk-oldenburg.de/wahlbekanntmachungen veröffentlicht. Die konstituierende Sitzung der neuen Vollversammlung ist für Januar 2026 geplant.